Information zu den Bodenrichtwerten für die anstehende Grundsteuerreform
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (u.a. für die bevorstehende Grundsteuerreform) werden bis zum 30.06.2022 auf dem Bodenrichtwertportal BORIS-BW im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht.
Erst im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 können die benötigten Angaben beim Finanzamt eingereicht werden. Hierzu wird das Finanzamt im Mai/Juni ein Informationsschreiben rund um das Thema Grundsteuerreform an alle Grundstückseigentümer versenden. Des Weiteren haben die Finanzämter im Internet unter www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen bereitgestellt.
Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld und um ihr Verständnis!
(Erstellt am 06. Mai 2022)