Zahlen, Daten, Fakten
Einwohnerzahlen: |
|
---|---|
Stand: 30.06.2019 |
gesamt: 4.588 |
Rot an der Rot |
2.585 |
Ellwangen |
927 |
Haslach |
1.076 |
Fläche des Gemeindegebietes: |
6.346 ha |
---|
Höhe über Normal Null |
580m - 700m |
---|
Trinkwasser |
---|
Das vom Eigenbetrieb "Wasserversorgung Rot" gelieferte Trinkwasser wird regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften untersucht. |
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sämtliche Grenzwerte eingehalten sind und das Trinkwasser im gesamten Gebiet vollumfänglich den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Das beauftragte Prüflaboratorium, die Eurofins Institut Jäger GmbH, ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. |
Hier können Sie die aktuellsten Ergebnisse der Trinkwasseranalyse ansehen oder herunterladen: November 2023 (331,5 KiB) |
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 |
---|
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim. |
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. |
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar: |
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt: |
Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden. |
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform |
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls unter www.gutachterausschuesse-bw.de |
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt. |
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden: |
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach Geschäftsstelle Marktplatz 1/1 88471 Laupheim Telefon: 07392 704-160 & -167 E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de Internetadresse: www.laupheim.de/gutachterausschuss |
Tourismus |
|
---|---|
Übernachtungszahlen im touristischen Bereich |
2.589 |
Übernachtungen Jugend- und Bildungshaus / Tagungsbereich St. Norbert |
13.595 |
Statistik BW
Hier werden statistische Informationen erhoben, gesammelt, aufbereitet, dargestellt und analysiert.
Weiter zur Homepage des STALA-BW