Aufforderung zur Zahlung von Grund- und Gewerbesteuer
Am 15. Februar werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2025 hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Bescheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler. Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen.Auf dem letzten aktuellen Grundsteuerbescheid werden die „Fälligkeiten im laufenden Jahr“ sowie die „Fälligkeiten in künftigen Jahren“ dargestellt. Die Fälligkeiten werden jeweils pro Objekt errechnet.EigentumswechselBei der Grundsteuer kann und darf der Eigentumswechsel von der Gemeinde erst vorgenommen werden, wenn das zuständige Finanzamt dem bisherigen und dem neuen Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid erteilt hat, von dem die Gemeinde dann eine Mehrfertigung des Finanzamtes erhält. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt immer auf den 1. Januar des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres. Privatrechtliche Vereinbarungen im Kaufvertrag (z.B. Grundsteuerübertrag zum 1. Juli) werden bei der Veranlagung nicht berücksichtigt.b) Gewerbesteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen. Entweder auf unser Konto bei der Deutschen Bank: BIC: DEUTDESS630 - IBAN: DE06630700880078330800 oder auf unser Konto bei der VR-Bank Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN: DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Last-schriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am 15. Februar 2025 auf Ihrem Konto belastet.Bürgermeisteramt