Aufforderung zur Zahlung von Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Februar werden zur Zahlung fällig:

a) Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2025 hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grund­steuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Be­scheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungs­aufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler. Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen.Auf dem letzten aktuellen Grundsteuerbescheid werden die „Fälligkeiten im laufenden Jahr“ sowie die „Fälligkeiten in künf­tigen Jahren“ dargestellt. Die Fälligkeiten werden jeweils pro Objekt errechnet.EigentumswechselBei der Grundsteuer kann und darf der Eigentumswechsel von der Gemeinde erst vorgenommen werden, wenn das zustän­dige Finanzamt dem bisherigen und dem neuen Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid erteilt hat, von dem die Ge­meinde dann eine Mehrfertigung des Finanzamtes erhält. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Zurechnungsfort­schreibung durch das Finanzamt immer auf den 1. Januar des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres. Privatrechtliche Ver­einbarungen im Kaufvertrag (z.B. Grundsteuerübertrag zum 1. Juli) werden bei der Veranlagung nicht berücksichtigt.b) Gewerbesteuer 1. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbe­steuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungs­bescheid.Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungs­termine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kas­senzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen. Entweder auf unser Konto bei der Deutschen Bank: BIC: DEUTDESS630 - IBAN: DE06630700880078330800 oder auf unser Konto bei der VR-Bank Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN: DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Last-schriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am 15. Februar 2025 auf Ihrem Konto belastet.Bürgermeisteramt