Bundesweiter Warntag am 11. September 2025
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er wird jährlich am zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Der nächste Bundesweite Warntag findet somit am 11. September 2025 statt. Gegen 11:00 Uhr wird eine Probewarnung verschickt, um 11:45 Uhr wird wieder entwarnt.
Was passiert am Bundesweiten Warntag?
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme sowie deren Unterziehung eines Stresstests. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch dazu ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine zentrale Probewarnung von der Nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort kann die Bevölkerung die Warnung dann lesen und/oder hören. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch die direkt angeschlossenen Warnmittel wie z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Parallel können auf der Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel (z. B. Sirenen) ausgelöst werden. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche
zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.
Warum gibt es den Bundesweiten Warntag?
Der Bundesweite Warntag verfolgt mehrere Ziele. Zum einen soll die technische Warninfrastruktur einer Belastungsprobe unterzogen werden und zum anderen soll die Bevölkerung zum Thema Warnung sensibilisiert und Wissen hierüber vermittelt werden. Wenn die Abläufe der Warnung vertraut sind, kann man im Ernstfall besser reagieren. Die Abläufe bei einer Warnung werden mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren durchgespielt, und zwar von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu den Empfängerinnen und Empfängern sowie Endgeräten. Das sind zum Beispiel Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtinformationstafeln, mobile Endgeräte wie Smartphones, Lautsprecherwagen oder Sirenen. Diese Probewarnung legt mögliche Schwachstellen offen, welche im Nachgang behoben werden können.
Wie beteiligt sich die Gemeinde Rot an der Rot?
Die Gemeinde Rot an der Rot beteiligt sich ebenfalls am Bundesweiten Warntag. Durch vorherige Abstimmung mit dem Landkreis Biberach werden um 11:00 Uhr die örtlichen Sirenen als kommunales Warnmittel ausgelöst. Die Gemeindeverwaltung bittet daher um Beachtung.
Was bedeuten die Sirenensignale?
Bevölkerungswarnung
1-minütiger Heulton (auf- und abschwellend)
Bedeutung:
In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten
Handlungsempfehlung:
Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien für weitere Hin-
weise. Folgen Sie die amtlichen Anweisungen.
Entwarnung
1-minütiger Dauerton
Bedeutung:
Es besteht keine akute Gefahr mehr.
Handlungsempfehlung:
Nutzen Sie alle möglichen Informationsquellen, um weitere
Hinweise zu erhalten.
Weitere Informationen zum Warntag
Auf folgender Internetseite gibt es weitere Informationen zum
Bundesweiten Warntag:
www.bundesweiter-warntag.de
.jpg?f=%2Fsite%2FRot-an-der-Rot%2Fget%2Fparams_E1199283739%2F23615000%2FFr%25C3%25BChling%2520Oberes%2520Tor%2520%25283%2529.jpg&w=990&h=330&m=C)