Bundestagswahl 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gerne möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur Bundestagswahl 2025 informieren und was die derzeitigen Einigungen für die Gemeinden bedeuten. Wie Sie aller sicher den Medien entnommen
haben, steht eine mögliche vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages bevor. Aktuellen Berichten zufolge haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 geeinigt. Ob es dabei bleiben wird ist dennoch weiter ungewiss. Zunächst wäre vom Bundeskanzler die Vertrauensfrage zu stellen.
Sollte der Antrag keine Zustimmung oder Mehrheit bei den Abgeordneten finden, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen.
Im Falle einer Auflösung des Bundestags findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt. Für die Vorbereitung und die Durchführung einer vorgezogenen. Neuwahl gelten dieselben Rechtsvorschriften, wie für eine regulär stattfindende Bundestagswahl.
Dies bedeutet für die Gemeinde Rot an der Rot, dass bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2025 gestartet werden muss und das zunächst so geplant werden muss, als würde
die Wahl am 23.02.2025 stattfinden.

Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung der Bundestagswahl werden viele helfende Hände benötigt. Da die Wahl weder von Verwaltung noch von Gemeinde- und Ortschaftsräten/-innen alleine gestemmt werden kann, sind wir, wie bei jeder Wahl auf ehrenamtliche Wahlhelfer angewiesen.
Aus diesem Grund bitte wir Sie um Ihre Unterstützung als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025.

Sie haben Interesse an dem Ehrenamt Wahlhelfer oder noch Rückfragen zum Ablauf?

Dann melden Sie sich gerne bei der Gemeinde Rot an der Rot, Tel. 08395/9405-14, E-Mail: wahlen@rot.de

Wir freuen uns über jede helfende Hand.
Amtliche Bekanntmachungen