Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Am 15. November werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 4. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2025
hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grund-
steuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Be-
scheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungs-
aufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde
eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.
Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können
Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen.
Auf dem letzten aktuellen Grundsteuerbescheid werden die
„Fälligkeiten im laufenden Jahr“ sowie die „Fälligkeiten in künf-
tigen Jahren“ dargestellt. Die Fälligkeiten werden jeweils pro
Objekt errechnet.
b) Gewerbesteuer 4. Vierteljahresrate 2025
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuer-
bescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungs-
termine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden,
wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch
nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer
Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens
auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen.
Entweder auf unser Konto bei der Deutschen Bank: IBAN: DE06
6307 0088 0078 3308 00 BIC: DEUTDESS630 oder auf unser Kon-
to bei der VB Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN:
DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse ein
SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am
17. November 2025 auf Ihrem Konto belastet.
Bürgermeisteramt Rot
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