Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen zurückschneiden
Hecken und Sträucher wachsen teilweise in den Fahrbahnen und Gehwegbereichen hinein.
Dadurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigt. Auch Waldbesitzer sind verpflichtet, die Wald- und Forstwege befahrbar zu
halten und entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen. Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, welche in öffentliche Fahrbahnen und
Gehwege ragen oder öffentliche Einrichtungen wie die Beleuchtung und Verkehrsschilder beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müssen. Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Grundstückseigentümer bzw. -Besitzer, Anpflanzungen so zu unterhalten, dass Sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinflussen.
Wir bitten um Beachtung
- Bürgermeisteramt
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