Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen am Wahlwochenende
Briefwahlunterlagen können am Freitag, 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr beantragt werden.Beantragte, jedoch nicht zugegangene Wahlscheine können bis Samstag, 22. Februar 2025 bis 12 Uhr erneut beantragt werden.Bitte melden Sie sich für die Beantragung in diesen Fällen unter der Telefonnummer 0152 04978504.
Am Wahlsonntag, 23. Februar bis 15.00 Uhr können Brief-wahlunterlagen nur noch im Ausnahmefall beantragt werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, vor. Ebenso, wenn ein Wahlberechtigter ohne Verschulden nicht im Wählerverzeichnis steht.Wenn eine dieser Voraussetzung gegeben ist, dann melden Sie sich am Wahlsonntag unter der Telefonnummer 0152 04978504.Ihr Wahlamt