Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart hat mit Datum vom 08.07.2024 den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur 
Errichtung und zum Betrieb des Windparks Aitrach im Mooshauser Gemeindewald, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – Bau und Umweltamt des Landkreises Ravensburg – gestellt.

Der Windpark Aitrach soll aus zwei Windenergieanlagen des 
Typs Enercon E-175, mit jeweils einer Nabenhöhe von 162,5 m, 
einem Rotordurchmesser von 175 m und damit einer Gesamt-
höhe von 250 m, sowie einer Nennleistung von 6,0 Megawatt 
pro Anlage, bestehen.
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Neu-
genehmigung nach den §§ 4, 6 und 19 des Bundesimmissions-
schutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung 
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Beide Standorte der geplanten Windenergieanlagen liegen 
nach derzeitigem Stand innerhalb des Vorranggebiets für 
Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen WEA-
436-026 Aitrach-West des Teilregionalplans Energie (wurde als 
Satzung beschlossen am 26.09.2025). Die Verfahrenserleich-
terungen nach § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes 
(WindBG) sollen in Anspruch genommen werden.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsun-
terlagen liegen in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 
14.11.2025 bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnah-
me, während der Dienststunden, aus:
- Im Foyer des Rathauses der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 
10, 88319 Aitrach.
- Im Rathaus der Gemeinde Tannheim, Rathausplatz 1, 88459 
Tannheim.
- Im Rathaus der Gemeinde Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 
Rot an der Rot.

Zusätzlich werden die Unterlagen auch auf der Homepage des 
Landkreises Ravensburg, www.rv.de, veröffentlicht. 
Einwendungen/Bedenken gegen das Vorhaben können wäh-
rend der Auslegungsfrist und bis 2 Wochen danach (d. h. bis 
einschließlich 28.11.2025) schriftlich oder zur Niederschrift bei 
einer der oben genannten Stellen oder direkt beim Landratsamt 
Ravensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg (gerne per 
E-Mail an b.hofmann@rv.de) erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antrag-
stellerin zur Stellungnahme sowie den am Verfahren beteiligten 
Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen 
berührt werden, bekanntgegeben werden. Die Genehmigungs-
behörde entscheidet über die vorgebrachten Einwendungen.