Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer für Jahreszahler

Am 01.07. wird zur Zahlung fällig: a) Grundsteuer für Jahreszahler 

Wer bei der Grundsteuer „Jahreszahlung“ beantragt hat, wird an die Fälligkeit dieser Zahlung auf 1. Juli erinnert. Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2025 hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Bescheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler. Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen. Wir weisen darauf hin, dass Säumniszuschläge berechnet werden müssen, wenn die Steuern und Abgaben 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen. Entweder auf unser Konto bei der Deutschen Bank: BIC: DEUTDESS630 - IBAN: DE06630700880078330800 oder auf unser Konto bei der VB Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN: DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am 1. Juli 2025 auf Ihrem Konto belastet.
Bürgermeisteramt