Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Zum 01. Januar 2026 trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 

Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.
Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit (sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben!

Welche Daten werden übermittelt?
-Name und Vorname
-aktuelle Anschrift
-Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Weitere Informationen zum neuen Wehrdienst finden Sie auf der Internetseite des  Bundesministeriums der Verteidigung.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde und nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde Rot an der Rot liegt.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.