Behördenwegweiser von A-Z
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Referat 54.2 - Mutterschutz
Beschreibung
Wir sind zuständig:
- für die Durchführung abfallrechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Verfahren
- für arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen
- für die fachtechnische Beurteilung unter den Aspekten Arbeitsschutz und Umweltschutz
- für Stellungnahmen bei selbständigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- für die Beratung der Betreiber und die Überwachung der Anlagen
- für die Fachaufsicht über die unteren Abfallrechts- und Immissionsschutzbehörde
Landesweite Zuständigkeiten:
- Anerkennung von Fachkunde- und Weiterbildungslehrgängen nach
§§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
§ 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV
§ 9 der Abfallbeauftragtenverodnung - AbfBeauftrV
§ 4 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 9 der Deponieverordnung - DepV - Bekanntgabe der für die Fremdkontrolle zuständigen Stellen nach
§ 11 Abs. 4 der Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV - Anerkennung der Träger der Qualitätssicherung nach
§ 20 Abs. 1 der Klärschlammverordnung – AbfKlärV - Des Weiteren wirken wir bei der Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen zu Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen bzw. durch Bildung von Entsorgergemeinschaften mit
Mutterschutz:
- Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten über Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz
- Überwachen der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen in Betrieben und Verwaltungen
- Genehmigung von Ausnahmen für Arbeitszeitvorgaben des Mutterschutzgesetzes
- Verwaltungsverfahren zum Kündigungsschutz während Schwangerschaft
Kontakt
Internet
Abteilung 5 - Referat 54.2
Leistungen
- Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit in besonderen Fällen, sowie der Art der Arbeit und dem Arbeitstempo
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Genehmigung zur Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
