Veröffentlichungen der Gemeinde Rot an der Rot
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlwiesen 2
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlwiesen 2 mit Grünordnung und örtlichen Bauvorschriften in Rot an der Rot- Haslach In seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2026 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Mühlwiesen 2”, Ortsteil Haslach, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie den Vorentwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, jeweils gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 23.02.2026, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit dem gegenständlichen Bebauungsplan verfolgt die Gemeinde das Ziel, den im Ortsteil Haslach ansässigen Betrieben Flächen für eine zukunftsfähige Entwicklung zur Verfügung zu stellen und so Arbeitsplätze zu sichern. Vor diesem Hintergrund sieht es die Gemeinde als erforderlich an, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines neuen Gewerbegebietes zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 36/1-2, 36/8-9, 37, 37/1-4, und 38, Gemarkung Haslach, bei einer Fläche von ca. 1,96 ha (s. Lageplan). Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Mühlwiesen 2”, Ortsteil Haslach, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, jeweils gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 23.02.2026, kann im Zeitraum vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Diese sind:
Montag 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch 15.00 Uhr bis 18.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 UhrFreitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
- VE BP Mühlwiesen 2 Text (1,379 MiB)
- VE BP Mühlwiesen 2 Plan (1,514 MiB)
- VE BP Mühlwiesen 2 UB (2,635 MiB)
- VE BP Mühlwiesen 2 Artenschutz (1,422 MiB)
- Öffentliche_Bekanntmachung_frühzeitige_Beteiligung_ BP Mühlwiesen 2_Haslach Öffentliche Bekanntmachung (225,5 KiB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (61,7 KiB)
Wichtige Änderungen für zukünftige Bauherren
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) ändern sich auch die Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Baugesuchen ab sofort. Daher informieren wir zukünftige Bauherren über diese Änderungen und bitten um Beachtung.
Weitere Informationen und wichtige Kontakte finden Sie in folgendem Schreiben:
Gesetzesänderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) und somit auch Änderung der Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Baugesuchen (43,9 KiB)
Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot - Tannheim
Amtliche Bekanntmachung (111,5 KiB)
der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot - Tannheim (111,5 KiB)
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot / Tannheim (2,207 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (2,068 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Haslach (2,128 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Spindelwag (2,07 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Rot an der Rot Hauptort (2,102 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Zell (2,116 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Berkheimer Straße (2,032 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung Bebauungsplan Ellwangen (2,088 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Mönchsroth (2,084 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Schildäcker (2,118 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Übersichtskarte (3,765 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht (2,058 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Zusammenfassende Erklärung (480,3 KiB)
Bebauungsplan mit Grünordnung "Schildäcker 2"
SATZUNG UND BEGRÜNDUNG (1,071 MiB)
PLAN (1,21 MiB)
Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg
Hinsichtlich der Breitbandförderung wurde die Mitverlegung bei einer Maßnahme der Netze BW im Bereich Stählisbronn und Schachen durchgeführt.Das Projekt zur Mitverlegung in den Ortsteilen Schachen und Stählisbronn im südlichen Gemeindegebiet Rot an der Rot wurde in Höhe von 129.435,00 € Euro aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.


