Neue Geschwindigkeitsregelung im Bereich der Grundschule Ellwangen

Im Bereich der Grundschule an der Biberacher Straße / Wurzacher Straße (L 300) in Ellwangen gilt künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Die Regelung gilt montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 12:45 Uhr und dient der Sicherheit der Schulkinder. Nach dem Schulbereich wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen wieder auf 50 km/h angehoben.