Veröffentlichungen der Gemeinde Rot an der Rot

Des Gemeindeverwaltungsverbands Rot-Tannheim zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinden Rot an der Rot und Tannheim verfügen im Zusammenschluss zu dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Rot-Tannheim über einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan. Die letzte rechtsgültige 4. Änderung vom 21.11.2023 wurde mit Bescheid vom 15.01.2024 durch das Landratsamt Biberach genehmigt.
Ausgelöst durch die Entwicklungen im Bereich des GVV Rot-Tannheim ergaben sich Änderungsanträge in beiden Mitgliedsgemeinden. Übergeordnete Zielstellung der Gemeinden ist es, den Flächennutzungsplan in acht Bereichen zu ändern. Hierbei handelt es sich teilweise um Neuausweisungen und teilweise um die Herausnahme bereits genehmigter Flächen (Kompensation). Die Lage der jeweiligen Flächen ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
In ihrer Sitzung am 21.07.2026 hat die Verbandsversammlung des GVV Rot-Tannheim den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Anschließend hat die Verbandsversammlung den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.05.2026, gefertigt durch das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, gebilligt und die die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung
Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Textteil und Umweltbericht in der Fassung vom 11.05.2026, kann auf der Homepage der Gemeinde Rot an der Rot 

im Zeitraum vom 06.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 abgerufen werden.Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in den Rathäusern der Gemeinden Rot an der Rot (Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot) und Tannheim (Rathausplatz 1, 88459 Tannheim) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Rot an der Rot:
Montag: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 (nach Terminvereinbarung)
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 15:00 – 18:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 13:00
 
Tannheim: 
Montag: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch direkt an die Gemeinde unter rathaus@rot.de gesendet werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im jeweiligen Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt. 
 
Gemeinden Rot an der Rot und Tannheim, den 06.08.2026
Andreas Maaß, Verbandsvorsitzender

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2027

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Riedmiller, Tel. 08395 9405-22, E-Mail: riedmiller@rot.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Rotan der Rot, 13.07.2026

Wichtige Änderungen für zukünftige Bauherren 

Aufgrund einer Gesetzesänderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) ändern sich auch die Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Baugesuchen ab sofort. Daher informieren wir zukünftige Bauherren über diese Änderungen und bitten um Beachtung.
Weitere Informationen und wichtige Kontakte finden Sie in folgendem Schreiben:
Gesetzesänderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) und somit auch Änderung der Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Baugesuchen (43,9 KiB)

Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot - Tannheim

Amtliche Bekanntmachung  (111,5 KiB)
der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot - Tannheim (111,5 KiB)
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rot an der Rot / Tannheim (2,207 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (2,068 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Haslach (2,128 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Spindelwag (2,07 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Rot an der Rot Hauptort (2,102 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Zell (2,116 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Berkheimer Straße (2,032 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung Bebauungsplan Ellwangen (2,088 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Mönchsroth (2,084 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Berichtigung BP Schildäcker (2,118 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Übersichtskarte (3,765 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht (2,058 MiB)
Verfahrensvermerke 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Zusammenfassende Erklärung (480,3 KiB)

Bebauungsplan mit Grünordnung "Schildäcker 2"

SATZUNG UND BEGRÜNDUNG (1,071 MiB)
PLAN (1,21 MiB)

Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg

Hinsichtlich der Breitbandförderung wurde die Mitverlegung bei einer Maßnahme der Netze BW im Bereich Stählisbronn und Schachen durchgeführt.Das Projekt zur Mitverlegung in den Ortsteilen Schachen und Stählisbronn im südlichen Gemeindegebiet Rot an der Rot wurde in Höhe von 129.435,00 € Euro aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.

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